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Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

RCW Reifengroßhandel GmbH Siemensstraße 30-32 61130 Nidderau

Amtsgericht Hanau HRB 98477

Geschäftsführer: Alexander Robus, Johannes Kuderer
IdNr. DE349385636, Steuernummer  01924210178 (Hessen)

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§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h.in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Käufer muss sich vor der Bestellung über eventuelle Auflagen informieren, insbesondere über TÜV-Freigaben und Auflagen des Waren- und/oder Fahrzeugherstellers. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

(4) Die Vertragsdokumente wie Auftragsbestätigung, Lieferscheine, Abholungen, Quittungen und Rechnungen etc. werden umweltfreundlich digital per E-Mail versandt.

§ 3 Lieferung, Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung. Soweit eigene Verpackungen und Transportmittel zur Verwendung kommen, behalten wir uns vor bei verspäteter Rückgabe, d. h. bei Überschreitung der üblichen Entladezeit und daraus resultierender verspäteter Rückgabe der Verpackungen, Ladegeräten bzw. Waren die uns entstehenden Kosten bzw. Mieten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Bei Verlust der Verpackung wird der Preis für die Ersatzbeschaffung berechnet.

(2) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt.

(3) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(4) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(5) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

(6) Fälle höherer Gewalt (als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

(7) Dies gilt auch, sofern höhere Gewalt bzw. gleichzustellende Umstände bei unseren Vorlieferanten auftreten.

§ 4 Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts
entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise, und zwar ab Werk, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Bei vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit der Bestellung gültigen Frachten- u. Nebengebühren zur Grundlage. Fracht- oder Nebengebührensätze für unsere Lieferungen werden zu Lasten des Kunden angepasst, sofern sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

(3) Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.

(4) Unsere Rechnungen sind soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen.

(5) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(6) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. § 7 Abs. 12 Satz 2 dieser AGB unberührt.

(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(8) Solange der Kunde mit Bezahlung einer Rechnung ganz oder auch teilweise in Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.

(9) Die Frist für die SEPA-Vorabinformation (Pre-Notification) wird auf 2 Kalendertage abgekürzt. Die Ankündigung des Lastschrifteinzuges mittels SEPA-Lastschrift erfolgt auf der Rechnung.

(10) Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen.

(11) Ist zwischen dem Kunden und uns die Bezahlung der Rechnung per Lastschriftverfahren vereinbart und kommt es zur Rücklastschrift, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ erhoben. Diese Gebühr ist neben den Gebühren vom Besteller zu zahlen, die vom jeweiligen Kreditinstitut in Rechnung gestellt werden.

(12) Für etwaige Irrtümer in unseren Listen und Rechnungen behalten wir uns das Recht der Reklamation und Nachberechnung vor.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 7 Reklamation, Mängelansprüche des Käufers

(1) Von uns gelieferte Ware ist von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ware mangelhaft ist. Wird eine Rücknahme ausnahmsweise vorgenommen, ist dies nur innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung im Originalzustand möglich. Es wird der ursprüngliche bezifferte Rechnungs-Nettopreis zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer gutgeschrieben abzüglich der aktuell geltenden Gebühren für Rückholkosten und Wiedereinlagerung.

(2) Die gelieferten Reifen können bis zu 3 Jahre alt sein und gelten als Neureifen. Es Bedarf keiner besonderen Kennzeichnung der Ware bis zu einem Alter von 3 Jahren ab Produktionszeitpunkt. DOT-Reklamationen innerhalb dieses Zeitraums erkennen wir nicht an. Siehe auch die jeweils aktuellen Bestimmungen des BRV: www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher/reifenkauf/

(3) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

(4) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren.

(5) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(6) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(7) Alle bei uns gekauften Waren werden durch uns beim Hersteller reklamiert. Wir geben die reklamierte Ware an den Hersteller zur Prüfung weiter. Etwaige Ersatzlieferung oder ein Schadenersatz ist erst nach Abschluss der Prüfung durch den Hersteller von uns zu leisten. Vorableistungen, durch uns für noch nicht oder später anerkannte Reklamationen, bedeuten keine Anerkennung der Beanstandung. Wir behalten uns eine nachträgliche Berechnung vor. Bei Verschleißteilen wie Reifen, hat sich der Käufer entweder dem tatsächlichen Verschleiß entsprechend kostenmäßig zu beteiligen oder sich die gezogenen Nutzungen entgegenhalten zu lassen.

(8) Um eine Reklamation geltend machen zu können, sind die jeweils aktuell geltenden Reklamationsformulare vom Käufer auszufüllen und die nötigen Anlagen beizufügen. Weitere Informationen zum Ablauf sowie die erforderlichen Dokumente, können unter www.reifen-wolf.de/service/reklamation/ eingesehen werden. Wenn die Reklamation anerkannt wird, kommen keine Kosten auf den Käufer zu. Im Falle einer Ablehnung der Reklamation behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Reklamationsbestätigung zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, zeitgleich mit der Reklamation, die zu reklamierende Ware auf seine Kosten an den Verkäufer zu übergeben, sodass dieser die Ware zur Reklamation beim Hersteller einreichen kann.

(9) Nicht reklamationsfähig ist jede Art von Verschleiß, der durch normalen Gebrauch durch besondere Fahreigenschaften, Einsatzweisen, Einsatzorten oder ähnliche Ursachen bedingt ist.

(10) Wir oder der Hersteller sind berechtigt, die zu reklamierende Ware zwecks Feststellung der Defektursache zu zerschneiden / öffnen / zerstören.

(11) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(12) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(13) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht Ausbau- und Einbaukosten) tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

(14) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(15) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

(16) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

§ 8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln zwölf Monate ab Ablieferung/ Erhalt der Ware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz
verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Produktveränderungen

Der Käufer ist verpflichtet, die Waren an Dritte zu verkaufen, wie sie klassiert wurden und seinen Kunden die genaue Beschaffenheit an technischen Details dieser Ware zu erläutern. Unsere Waren, an denen seit der Lieferung Veränderungen vorgenommen wurden oder deren Qualität gemindert ist, dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt oder an Dritte ausgeliefert werden. Der Käufer hat bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung eine von uns nach billigem Ermessen zu billigende Vertragsstrafe zu zahlen, die im Streitfall vom Landgericht Hanau festgesetzt wird. Darüber hinaus hat er uns sämtliche aus seiner Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schäden einschließlich mittelbarer Folgeschäden unverzüglich zu ersetzen.

§ 11 Spezialreifen oder Waren mit besonderen Eigenschaften/ Sonderkennungen/ Freigaben

(1) Zur Vermeidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen Waren mit besonderen Eigenschaften nur nach Prüfung der Produkteigenschaften und Herstellerfreigaben durch zertifizierte Fachhändler an Fahrzeuge montiert werden.

(2) Der Käufer hat beim Verkauf vorbezeichneter Waren ausdrücklich auf die reifen-, felgen-, warenspezifischen Eigenschaften/ Sonderkennungen/ Freigaben und Gefahren hinzuweisen.

(3) Der Weiterverkauf von Waren vorbezeichneter Art an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht vom Hersteller freigegeben sind, ist untersagt.

(4) Weitere Produktinformationen bezüglich vorbezeichneter Waren sind bei den jeweiligen Herstellern erhältlich, sowie auf den Hersteller-Websites abrufbaren Broschüren-, Produkt- sowie Montagehinweisen zu entnehmen. Jedem Endverbraucher ist beim Kauf von vorbezeichneten Waren eine entsprechende Broschüre/Information oder Gutachten auszuhändigen.
(a) Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten, der Endverbraucher ist ebenfalls darauf hinzuweisen.
(b) Bei Felgen und Kompletträdern sind die geltenden Auflagen und Beschränkungen immer dem dazugehörigen TÜV Gutachten oder der ABE zu entnehmen. Etwaige Anzeigen im Webshop sind auf Richtigkeit und Freigabe zu prüfen.

§ 12 Dreiecksgeschäfte (B2B)

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit unserem Kunden bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für Lieferung von Waren für fremde Rechnungen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch unseren Kunden unser Eigentum, unabhängig von der Zahlung der Abnehmerin an unseren Kunden.

(2) Die Verfügungsmacht über die Ware bleibt bis zur Ablieferung bei der Abnehmerin bei uns. Ein Umdirigieren der Ware bzw. eine Verhinderung der Auslieferung erfolgt ausschließlich durch uns.

(3) Unser Kunde ist verpflichtet, die Umsatzsteueridentitäts-Nr. seiner Abnehmer zu prüfen.

(4) Sollte unser Kunde an Endverbraucher liefern, ist die Lieferung umsatzsteuerpflichtig.

(5) Sollte uns aufgrund eines Verstoßes ein Schaden entstehen und wir zahlungspflichtig werden, ist der Käufer verpflichtet uns Schadenersatz in voller Höhe zzgl. der Kosten für die Rechtsverfolgung zu leisten.

§ 13 Gewinnspiele und sonstige Prämien

(1) Der Verkäufer kann aus steuerrechtlichen Gründen keine Pauschalierung nach den Vorschriften der §§ 37a, 37b EStG vornehmen. Zur Klärung der steuerlichen Auswirkungen für das Unternehmen unseres Kunden oder deren Angestellten muss der Kunde sich an seinen eigenen steuerlichen Berater wenden.

(2) Die Anmeldung zu Gewinnspielen muss in Textform erfolgen. Eine Teilnahme ist nur mit einer Teilnahmebestätigung des Verkäufers gültig.

(3) Der Verkäufer behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist der Verkäufer berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

(4) Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Betrug/Täuschung behält sich der Verkäufer das Recht vor, Teilnehmer von Gewinnspielen auszuschließen.

(5) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(6) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 14 Urheberrechte

Alle Rechte bleiben vorbehalten. Text, Bilder, Sound, Grafiken, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf unserer Website unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt unserer Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Einige Bilder unserer Website unterliegen dem Urheberrecht Dritter. Durch unsere Website wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums von uns oder Dritten erteilt.

§ 15 Datenschutz

Der Verkäufer hält die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, ein. Weitere Informationen sind dem Datenschutzhinweis zu entnehmen.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten- Gerichtsstand Hanau. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: April 2021

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